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   VG Gelsenkirchen, 06.04.2009 - 9 L 108/09   

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https://dejure.org/2009,24953
VG Gelsenkirchen, 06.04.2009 - 9 L 108/09 (https://dejure.org/2009,24953)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06.04.2009 - 9 L 108/09 (https://dejure.org/2009,24953)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06. April 2009 - 9 L 108/09 (https://dejure.org/2009,24953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtraucher, Nichtraucherschutzgesetz, Gaststätte über zwei Etagen, Deckendurchbrechung, Interessenabwägung, Umbaumaßnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    NiSchG NRW § 1; NiSchG NRW § 2 Nr. 7; NiSchG NRW § 3 Abs. 6, 7, 8; NiSchG NRW § 4; NiSchG NRW § 5
    Nichtraucher, Nichtraucherschutzgesetz, Gaststätte über zwei Etagen, Deckendurchbrechung, Interessenabwägung, Umbaumaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interessenabwägung zwischen dem Nichtraucherschutz und der Berufsfreiheit des Gastwirtes unter Berücksichtigung der Durchführungsmöglichkeit einfacher baulicher Maßnahmen; Eine sich über zwei Stockwerke erstreckende Gaststätte als Raum i.S.d. nordrheinwestfälischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.04.2009 - 9 L 108/09
    Grundsätzlich ist dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Rauchverbots der Vorrang einzuräumen, da es sich bei dem geschützten Rechtsgut der Gesundheit um ein besonders hohes Rechtsgut handelt, das auch empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigt, vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 - u. a., NJW 2008, 2409, S. 2414, sodass entgegenstehende wirtschaftliche Interessen in der Regel zurücktreten müssen.

    Dies gilt auch insoweit, als der Gesetzgeber für den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens kein striktes uneingeschränktes Rauchverbot ausgesprochen, sondern eine Konzeption gewählt hat, bei der mit den geregelten Ausnahmen den Belangen der Gaststättenbetreiber und der Raucher stärkeres Gewicht beigelegt wird und mit Rücksicht hierauf das Ziel des Gesundheitsschutzes relativiert ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008, a.a.O., S.2415, wenn es dem Gastwirt möglich und zumutbar ist, bis zur Entscheidung in der Hauptsache dem gesetzlichen Gebot nachzukommen.

  • VG Halle, 02.09.2010 - 3 B 136/10

    Nichtraucherschutz in Gaststätten in Sachsen-Anhalt

    Soweit sich die Antragsgegnerin im Bescheid vom 26. April 2010 als Ermächtigungsgrundlage auf § 13 SOG LSA als allgemeine polizeiliche Generalklausel zur Gefahrenabwehr bezieht, geht dieser Vorschrift in diesem Fall der Betroffenheit einer Gaststätte nach dem Gaststättengesetz im Hinblick auf die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes nach dem NRSchG die speziellere Norm des § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG zur Gefahrenabwehr vor (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 SOG LSA) (von § 5 Abs. 1 GastG als Ermächtigungsnorm gehen ebenfalls aus: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06. April 2009 - 9 L 108/09 - juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 K 3374/09 - juris; nachfolgend VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 - DVBl. 2010, 385; VG Hannover, Beschluss vom 16. April 2010 - 11 B 6294/90 - GewArch 2010, 258).
  • VG Köln, 18.11.2010 - 7 L 850/10

    Rauchverbot in Gaststätten in Nordrhein-Westfalen; Einrichtung eines Raucherraums

    Ein offener Durchgang oder ein offenes Treppenhaus führen dazu, dass die Abgeschlossenheit des Raums verneint werden muss, vgl. auch Breitkopf/Stollmann, NWVBl. 2008, 125, 129; Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, www.mags.nrw.de "Nichtraucherschutz - Antworten auf häufig gestellte Fragen - Allgemeines; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.04.2009 - 9 L 108/09 Rn. 12 und 13; VG Köln, Beschluss vom 12.08.2009 - 7 L 167/09 - .
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